BAG: Weniger Gehalt als der männliche Kollege? Das reicht für eine Klage!
Verdienen Sie für die gleiche Arbeit weniger als Ihr männlicher Kollege? Arbeitgeber wehren sich oft damit, dies sei ein "Einzelfall" oder das "Gesamtgefüge" sei gerecht.
Das Bundesarbeitsgericht hat dieser Argumentation nun eine klare Absage erteilt (Urt. v. 23.10.2025 – 8 AZR 300/24):
- Der "Paarvergleich" genügt: Eine Arbeitnehmerin muß nicht das gesamte Gehaltsgefüge analysieren. Es reicht, wenn sie darlegt und beweist, daß ein männlicher Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein höheres Entgelt erhält.
- Beweislastumkehr: Dieses Indiz genügt, um die Vermutung einer Diskriminierung wegen des Geschlechts (§ 22 AGG) auszulösen.
- Der Arbeitgeber ist am Zug: Der Arbeitgeber muß nun den Vollbeweis erbringen, daß die Ungleichbehandlung ausschließlich auf sachlichen, diskriminierungsfreien Gründen beruhte.
Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Frauen bei der Durchsetzung von Lohngleichheit massiv. Vermuten Sie, daß Sie ungleich bezahlt werden? Wir prüfen Ihre Ansprüche.
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Gehaltsdiskriminierung - "Equal Pay"

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