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Meldungen aus Kanzlei und Recht

Meldungen aus Kanzlei und Recht: Spannendes für Sie aus meiner Kanzlei und aus der Welt meiner Rechtsgebiete – weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Links.

 

  • Karlsruher Grundsatzentscheidung: BVerfG korrigiert das BAG zum kirchlichen Arbeitsrecht In einer Entscheidung von fundamentaler Tragweite (Beschl. v. 29.09.2025 – 2 BvR 934/19) hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Reichweite des AGG bei kirchlichen Arbeitgebern aufgehoben. Das BAG hatte die Forderung der Diakonie nach Kirchenmitgliedschaft für eine Referentenstelle als Verstoß gegen das AGG gewertet. Das BVerfG stellt klar, daß das BAG die Bedeutung des religiösen Selbstbestimmungsrechts der Kirche (Art. 4 GG) verkannt hat. Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie lasse den Mitgliedstaaten bewußt "Gestaltungsspielräume", weshalb das deutsche Verfassungsrecht maßgeblich bleibt. Entscheidend ist jedoch die Neujustierung der Prüfmaßstäbe: Das BVerfG "schärft" die Anforderungen an kirchliche Arbeitgeber. Ein pauschaler Verweis auf das kirchliche Ethos genügt nicht mehr. Die Kirche muß künftig "plausibel darlegen", daß ein "objektiv ein direkter Zusammenhang" zwischen der konkreten Tätigkeit und dem kirchlichen Auftrag besteht. Das BVerfG ersetzt damit die richterliche Inhaltskontrolle des BAG durch eine verschärfte Plausibilitäts- und Abwägungskontrolle. Für Arbeitnehmer in "weltlichen" Bereichen kirchlicher Träger eröffnen sich durch diese neue, hohe Darlegungslast der Arbeitgeber strategisch wichtige, neue Angriffspunkte. [Lesen Sie hier unsere vollständige Analyse der Entscheidung und ihrer strategischen Bedeutung...]

 

 

  • Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Ihr Arbeitgeber behauptet, Ihnen eine Kündigung oder Abmahnung per Einwurf-Einschreiben zugestellt zu haben, aber Sie haben dieses wichtige Schreiben tatsächlich nie erhalten? Bisher waren Arbeitnehmer in solchen Fällen prozessual oft in einer fast aussichtslosen Position. Legte der Arbeitgeber den Sendebeleg des Einwurf-Einschreibens vor, gingen die Gerichte von einem "Anscheinsbeweis" für den Zugang aus. Der Arbeitnehmer mußte dann beweisen, daß der Brief nicht im Kasten war – ein praktisch unmöglicher Gegenbeweis. Eine bahnbrechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Urt. v. 14.07.2025, 4 Sa 26/24) hat diese arbeitgeberfreundliche Praxis nun gekippt. Das Gericht stellt klar: Das neue, fehleranfällige digitale Scan-Verfahren der Post begründet keinen Anscheinsbeweis mehr. Für Arbeitnehmer, die den Zugang eines Schreibens zu Recht bestreiten, ist dies ein strategischer Wendepunkt. Der Arbeitgeber trägt nun wieder die volle Beweislast für den Einwurf in Ihren Briefkasten und muß diesen lückenlos nachweisen, was in der Praxis oft mißlingt. [Weiterlesen: Kündigung angeblich per Einwurf-Einschreiben versandt, aber nie erhalten? Warum der Arbeitgeber den Zugang kaum noch beweisen kann!]

 

  • Diskriminierungsklage: Wie Verfahrensfehler des Arbeitgebers die Beweislast umkehren. Um eine Diskriminierungsklage zu gewinnen, ist die Beweislastumkehr nach § 22 AGG entscheidend. Gelingt es, Indizien für eine Benachteiligung vorzutragen, muß der Arbeitgeber seine Unschuld beweisen. Ein oft übersehenes, aber extrem starkes Indiz ist die Mißachtung von Schutzgesetzen durch den Arbeitgeber. Verstößt dieser z.B. bei der Bewerbung schwerbehinderter Menschen gegen Verfahrenspflichten (wie die Einladungspflicht oder die Beteiligung der SBV), wertet das BAG dies als starkes Indiz. Der Arbeitgeber gerät in massive Erklärungsnot.

 

  • BAG-Urteil: Weniger Gehalt als der männliche Kollege? Der Vergleich mit einem Kollegen genügt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt die Rechte von Frauen bei Entgeltklagen massiv. In einer neuen Entscheidung (Urt. v. 23.10.2025 – 8 AZR 300/24) stellt es klar: Eine Arbeitnehmerin muß nicht das gesamte Gehaltsgefüge analysieren, um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu vermuten. Es reicht darzulegen, daß ein männlicher Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mehr verdient. Dieser "Paarvergleich" genügt als Indiz, um die Beweislast nach § 22 AGG umzukehren. Der Arbeitgeber muß nun den Vollbeweis erbringen, daß die Ungleichbehandlung ausschließlich auf sachlichen, diskriminierungsfreien Gründen beruhte. Diese Entscheidung ist ein Paukenschlag für die Lohngerechtigkeit.

 

  • Das Mobbing-Tagebuch: Ihr wichtigstes Instrument im Prozeß. Der Erfolg einer Klage wegen Mobbings scheitert häufig an der Beweislast. Da Mobbing ein Prozeß aus vielen einzelnen Schikanen ist, geraten entscheidende Details wie Datum, Wortlaut oder Zeugen oft in Vergessenheit. Das zentrale strategische Instrument für Ihren Erfolg ist daher das akribisch geführte Mobbing-Tagebuch. Es dient dem Gericht als wichtiges Beweismittel (Urkunde), um die Systematik der Angriffe nachvollziehbar zu machen.

 

  • Neues BAG-Urteil: Altersgrenzen bei Einstellungen und ihre Auswirkungen auf Schwerbehinderte: Das Bundesarbeitsgericht hat am 08.05.2025 eine wichtige Entscheidung zu altersbedingten Ablehnungen von Bewerbern im öffentlichen Dienst getroffen (Az.: 8 AZR 299/24). Erfahren Sie in unserer detaillierten Analyse der Fosar, welche Implikationen dieses Urteil für den Diskriminierungsschutz hat und wie es die Position älterer und schwerbehinderter Arbeitnehmer beeinflussen kann.

 

  • Neueste Veröffentlichung: Starker Rückhalt bei Mobbing & Diskriminierung am Arbeitsplatz. Erfahren Sie, wie wir Ihnen als Ihr "Fels in der Brandung" bei Angriffen auf Ihre Menschenwürde zur Seite stehen und welche juristischen Schritte Sie ergreifen können, um sich effektiv zu wehren. Ein aktueller Artikel beleuchtet die gravierenden psychischen Folgen und die Bedeutung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Ihren Schutz. Mobbing & Diskriminierung am Arbeitsplatz: Ihr Recht auf Menschenwürde

 

  • § 22 AGG: Ihr mächtiger Schlüssel bei Diskriminierung im Job! Fühlen Sie sich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (#AGG) bietet Ihnen ein starkes Werkzeug: Legen Sie Indizien für #Diskriminierung vor, muß der Arbeitgeber beweisen, daß keine Benachteiligung vorlag – ein entscheidender Vorteil für #Arbeitnehmer. Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihre Rechte stärken können

 

  • Entdecken Sie unsere neue Zeitschrift: ZfAD Ausgabe 1/2025 ist erschienen! In unserer frisch erschienenen Zeitschrift für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (ZfAD) finden Sie nun umfassende Analysen, darunter detaillierte Beiträge zur #Beweislast im #AGG, zur Höhe von #Entschädigungsansprüchen sowie weitere aktuelle Urteilsbesprechungen und Praxistipps aus der Feder von Prof. Dr. Alenfelder und der Forschungsstelle #FoSAR. Profitieren Sie von wissenschaftlich fundierter Expertise für Ihren #Rechtsschutz.

 

  • BAG stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Vorruhestandsgeld - Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2025 (Az.: 9 AZR 287/24) sichert die faire Behandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Übergangsregelungen. Das Gericht hat klargestellt, daß die Berechnung von #Vorruhestandsgeld nicht auf Basis einer überlangen "Mischrechnung" unzulässig gekürzt werden darf, da dies eine Benachteiligung darstellt. Lesen Sie jetzt die ausführliche Besprechung dieses wichtigen Urteils und erfahren Sie, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer zustehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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