Ihr Anwalt

„Für mich ist das Gesetz nicht das Schwert der Starken, 

sondern der Schild der Schwachen“

Meine Philosophie: Was mich antreibt

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1996 habe ich mich bewußt und aus tiefster Überzeugung auf die Seite der Arbeitnehmer gestellt. Ich habe unzählige Male erlebt, wie das Machtungleichgewicht im Arbeitsleben dazu genutzt wird, Menschen zu demütigen, auszugrenzen und ihrer Existenzgrundlage zu berauben. Diesen Zustand der Ungerechtigkeit habe ich nie akzeptiert.

 

Mein Antrieb ist die Überzeugung, daß jeder Mensch ein Recht auf Würde und faire Behandlung an seinem Arbeitsplatz hat. Wenn dieses Recht verletzt wird, braucht es mehr als nur juristisches Wissen. Es braucht einen unbedingten Willen zur Verteidigung, eine klare Strategie und die Bereitschaft, einen Konflikt auch gegen massive Widerstände konsequent zu Ende zu führen. Für diese Werte stehe ich mit meinem Namen

 

Prof. Dr. Alenfelder

Anwaltliche Erfahrung: Jahrzehnte für Ihr Recht

Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Sie ermöglicht es, die Strategie der Gegenseite zu antizipieren, die Reaktionen der Gerichte einzuschätzen und den entscheidenden Hebel im richtigen Moment zu betätigen.

  • Seit 1996 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig und habe mich von Anfang an auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert.
  • Seit 2000 trage ich den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, der besondere theoretische Kenntnisse und eine hohe Zahl praktisch bearbeiteter Fälle nachweist.
  • Mein Fokus liegt auf der Führung hochkomplexer Verfahren gegen Mobbing und Diskriminierung sowie auf der Verteidigung gegen unrechtmäßige Kündigungen und Abmahnungen. Ich habe dabei weit mehr als 1000 derartige Verfahren betreut und erfolgreich zu Ende geführt.

Akademische Exzellenz: Wissenschaft als Waffe

Ein juristischer Kampf wird nicht nur mit Leidenschaft, sondern auch mit überlegenem Wissen gewonnen. Meine akademische Arbeit ist das Fundament meines anwaltlichen Erfolgs und Ihr entscheidender Vorteil.

  • Professor für Wirtschaftsrecht: Seit 2007 sorge ich als Professor dafür, daß meine juristische Argumentation stets auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung ist.
  • Promotion an der Universität Bonn: Meine Dissertation zum Thema „Akademische Gerichtsbarkeit in Deutschland seit dem Mittelalter“ (Nomos Verlag) habe ich bei dem angesehenen Rechtshistoriker Prof. Dr. Kleinheyer verfaßt.
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2000
  • Gefragter Experte: Seit 1993 halte ich regelmäßig Vorträge für Anwaltskollegen, Personalabteilungen und Betriebsräte.

Kanzlei   <--   --> Erfolge   Vorträge

„Ein Anwalt, der nicht nur fachlich brillant ist, sondern auch menschlich an meiner Seite stand und mit einer unglaublichen Hartnäckigkeit für mein Recht gekämpft hat. Ohne ihn hätte ich aufgegeben.“

 

– Stimme eines Mandanten


Wer diskriminiert und mobbt,
der tritt die Menschenwürde mit Füßen!
Prof. Dr. Alenfelder, im Gespräch mit dem MDR, 12.04.2011

Bereit für rechtliche Unterstützung?

Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.