Diskriminierung abwehren: Indizien kehren Beweislast um!

Sie werden diskriminiert? Viele Übersehen, daß sie sich erfolgreich wehren können! Wichtiger Hinweis aus dem Arbeitsrecht: Im Kampf gegen Diskriminierung gem. dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genügt der klägerischen Partei das Glaubhaftmachen von Indizien für eine Benachteiligung. Dies kann etwa durch Statistiken, Verfahrensverstöße oder unzulässige Äußerungen geschehen. Die Beweislast kehrt sich dann um; die beklagte Partei trifft eine sekundäre Darlegungslast, um sich substantiiert zu erklären. Eine wirksame Entschädigung muß zudem abschreckend hoch sein. Nehmen Sie Ihr Recht wahr für gerechte Arbeitsbedingungen!

 

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