Arbeitsschutzrecht gilt
Arbeitsschutzrecht gilt - Maskenball im Unternehmen
Aufsatz von Dr. Frenzel und Prof. Dr. Alenfelder für die Zeitschrift
"Sicherheitsingenieur - Sicherheitsbeauftragter"
"Es geht in diesem Beitrag um die Willkür mancher Arbeitgeber, die betrieblich anweisen, dass jeder Beschäftigte und auch jeder Besucher grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen habe. Werden diese Arbeitgeber angesprochen, ob diese Anweisung auf Basis des Ergebnisses einer Gefährdungsbeurteilung ausgesprochen wurde, wird dieses in der Regel verneint."
Zum Aufsatz
Dr. Hartmut Frenzel, Unternehmensberater BDU,


Bereit für rechtliche Unterstützung?
Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.