Gleichbehandlungsgesetz verschärften
So soll das Gleichbehandlungsgesetz verschärft werden
Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung zu notwendigen Verschärfungen:
"Bisher haben Mitarbeiter oder Bewerber, die sich benachteiligt sehen, nur zwei Monate Zeit für Forderungen nach Schadensersatz. Es sei "dringend erforderlich", diese Frist auf ein halbes Jahr zu verlängern, schreiben die Autoren der ADS-Studie.
Dem Bonner Experten für Antidiskriminierungsrecht, Klaus Michael Alenfelder, geht das nicht weit genug. "Der Anspruch sollte frühestens nach drei Jahren verjähren", sagt er. Oft litten die Betroffenen jahrelang, bevor sie die Kraft fänden, gerichtlich gegen ihre Benachteiligung vorzugehen.
Außerdem müssten laut Alenfelder den Opfern von Diskriminierungen wirklich abschreckende Entschädigungen zugesprochen werden. Die seien derzeit meist zu niedrig."
Zum Vorschlag einer Quote:
"Soweit es um feste Quoten geht, ist das massive Diskriminierung im Namen der Diskriminierungsfreiheit", entgegnet Alenfelder. Sprich: Wer einen bestimmten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund einstellen muss, benachteiligt damit Bewerber ohne Migrationshintergrund.
Der Jurist hält diesen Ansatz auch für wirtschaftlich gefährlich: Er zwinge Unternehmen dazu, Menschen zu beschäftigen und zu befördern, die womöglich schlechter qualifiziert seien als andere Kandidaten."


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