Maßregelungsverbot: Ihr Schutz, wenn Sie sich wehren! 

Wussten Sie, daß das Arbeitsrecht Sie schützt, wenn Sie Ihre Rechte wahrnehmen? Das Maßregelungsverbot gem. § 16 AGG verbietet dem Arbeitgeber, Sie zu benachteiligen, wenn Sie sich gegen Diskriminierung oder Mobbing wehren. Meine Erfahrung zeigt: Kündigungen, die auf eine Forderung wegen Diskriminierung folgen, sind deswegen oft unwirksam! Dieser Schutz ist umfassend und dient der wirksamen Rechtsdurchsetzung. Stehen Sie für Ihre Rechte ein!

 

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