Leidensgerechte Beschäftigung – Ihr oft übersehenes Recht auf einen angepaßten Arbeitsplatz

Viele Arbeitnehmer sind am Arbeitsplatz Belastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen – sei es durch physische Anforderungen, Streß oder andere Umstände. Doch wußten Sie, daß Ihr Arbeitgeber eine umfassende Fürsorgepflicht hat, Sie vor solchen Gesundheitsgefahren zu schützen? Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen ein fundamentales Recht auf leidensgerechte Beschäftigung! Dies ist nicht nur eine Frage der Moral, sondern ein einklagbarer Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, der oft übersehen wird.

 

Dieses Recht basiert auf § 164 Abs. 4 SGB IX und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es bedeutet: Sie können vom Arbeitgeber verlangen, daß Ihr Arbeitsplatz oder Ihre Arbeitsbedingungen Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen angepaßt werden. Dazu gehören:

- Angepaßte Arbeitszeiten

- Veränderte Aufgaben oder Aufgabenumverteilung

- Einsatz geeigneter Hilfsmittel (z.B. ein - orthopädischer Stuhl, erforderliche technische Arbeitshilfen)

- Oder sogar die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, wenn der bisherige ungeeignet geworden ist.

 

Ignoriert der Arbeitgeber diese Pflichten oder verweigert er angemessene Vorkehrungen, kann dies nicht nur eine Verletzung der Fürsorgepflicht, sondern auch eine unmittelbare #Diskriminierung wegen #Behinderung darstellen! Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Wichtigkeit dieser Schutzvorschriften regelmäßig.

Dieses Recht ist entscheidend für Ihre dauerhafte Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Durchsetzung leidensgerechter Beschäftigung im Unternehmen? Welche Hürden gibt es dabei, und was sollte sich aus Ihrer Sicht dringend ändern, um dieses Recht in der Praxis zu stärken? Teilen Sie Ihre Perspektiven und helfen Sie uns, dieses wichtige Recht bekannter zu machen!

 

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