Ihr Recht auf Auskunft nach DSGVO – Transparenz bei Diskriminierungsverdacht
Fühlen Sie sich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt oder diskriminiert? Oft beginnt der Weg zur Aufklärung mit der Transparenz. Wussten Sie, daß Sie ein umfassendes Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO haben? Dies ist ein mächtiger Hebel für Arbeitnehmer!
Das Auskunftsrecht nach DSGVO ist weit gefasst. Es umfaßt nicht nur 'sensible' Daten, sondern alle Informationen – objektiv wie subjektiv – die sich auf Ihre Person beziehen. Dazu gehören Korrespondenz, interne Vermerke, E-Mails, Protokolle über Sie – selbst wenn sie scheinbar harmlos sind.
Dieses Recht dient dazu, sich der Datenverarbeitung bewußt zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Der Arbeitgeber muß innerhalb eines Monats umfassend Auskunft erteilen und Ihnen eine elektronische Kopie der Daten übermitteln! Auch #Datenschutz-Bedenken stehen dem Auskunftsanspruch in diesen Fällen nicht pauschal entgegen, denn Ihr Recht überwiegt oft.
Nutzen Sie dieses Instrument, um Licht ins Dunkel zu bringen und Ihre Rechte zu wahren. Haben Sie bereits einen DSGVO-Auskunftsantrag gestellt? Welche Informationen waren für Sie am überraschendsten oder hilfreichsten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen!
#Datenschutz #DSGVO #Auskunftsanspruch #Arbeitsrecht #Diskriminierung #Transparenz #Arbeitnehmerrechte


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