Druckkündigung – Ihr Arbeitgeber muß Sie schützen!

Sie fühlen sich am Arbeitsplatz durch Kollegen unter Druck gesetzt oder gar gemobbt, um zur Kündigung gedrängt zu werden? Eine aktuelle, wegweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Urt. v. 13.05.2025, Az.: 10 SLa 687/24) stärkt Ihre Rechte und bekräftigt: Ihr Arbeitgeber darf diesem Druck nicht ohne weiteres nachgeben!

 

Dies ist eine direkte Konsequenz der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht. Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht, sich schützend vor Sie zu stellen und alles Zumutbare zu versuchen, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen. Dazu gehören aktive Schritte wie Deeskalationsmaßnahmen, das Angebot interner Mediation, klare Kommunikation an die Belegschaft, daß diskriminierendes oder schikanöses Verhalten nicht geduldet wird, und ggf. arbeitsrechtliche Schritte gegen die Druckausübenden.

 

Eine Kündigung unter solchem Druck (eine sogenannte #Druckkündigung) ist nur in extrem engen Ausnahmefällen gerechtfertigt: Nämlich dann, wenn trotz aller zumutbaren Bemühungen des Arbeitgebers schwere wirtschaftliche Schäden (z.B. ein drohender Streik oder Massenkündigungen von Kollegen) tatsächlich eintreten würden und Ihre Kündigung das einzig verbleibende, praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um diese Schäden abzuwenden. Dies zeigt, daß die Anforderungen an den Arbeitgeber sehr hoch sind, bevor er dem Druck der Belegschaft nachgeben darf.

 

Dieses Urteil ist ein klares Signal für Arbeitnehmer: Sie sind nicht schutzlos ausgeliefert, wenn Konflikte im Team eskalieren und zur Kündigungsforderung führen. Welche Erfahrungen haben Sie mit internen Konflikten am Arbeitsplatz gemacht, die bis zur Kündigungsforderung eskalierten? Wie sollte sich ein Arbeitgeber aus Ihrer Sicht in solchen Situationen optimal verhalten? Teilen Sie Ihre Perspektiven und diskutieren Sie mit uns! 

 

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